Der SHV, seine Nummer und die Glaubwürdigkeit

In der Schweiz – weltweit einzigartig – besteht eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Gleitschirme. Aus Appenzell Innerrhoden werden diesbezüglich sogar Polizeikontrollen vermeldet.

Der SHV achtet sehr darauf, dass wir uns an diese Regel halten. Immer wieder wird im Verbandsorgan, dem Swiss Glider, darauf hingewiesen. Potentielle Titelbilder für den Swiss Glider werden nicht nur nach ihrer fotografischen Qualität und Ästhetik beurteilt, sondern auch, ob sie „politisch korrekt“ sind, sprich: eine SHV-Nummer zu erkennen ist.

Im Swiss Glider 06/2008 schreibt Ligachef und Fotograf Martin Scheel in der „Kleinen Fotokunde für Piloten“ zu diesem Thema: „Ohne SHV- oder Herstellernummer keine Publikation – jedenfalls wenn der ganze Schirm zu sehen ist.“

In derselben Ausgabe weist der SHV auf die neue Homepage hin. So froh ich über diese längst fällige Renovation des Internetauftritts bin, so sehr irritiert mich die Abbildung zum Einstieg: ein Ozone ohne SHV-Nummer.

Die Botschaft: „SHV-Nummer immer und ausnahmslos, ausser wenn wir selber schöne Bilder brauchen“?

Kein Wunder, nehmen nicht alle Piloten die Kennzeichnungspflicht und den SHV ernst.

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